Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die sich bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden.
Der Dienstposten der Leitung des Führungsstabs, zugleich Vertretung der Leitung der Polizeidirektion, bei der Polizeidirektion Leipzig ist nach Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG bewertet.
- Vorgesetzte/r (m/w/d) aller Bediensteten des Führungsstabes,
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienst aufgaben des Führungsstabes sowie der Zusammenarbeit mit an deren Organisationseinheiten,
- Grundsatzentscheidungen innerhalb des Polizeivollzugsdienstes, soweit nicht der Behördenleitung vorbehalten,
- Analyse und Bewertung der polizeilichen Lage,
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen in den verschiedenen Leitungsebenen zu grundsätzlichen Fragen der Kriminalitätskontrolle und Verkehrsunfallentwicklung, soweit sich die Aufgabe nicht die Behördenleitung vorbehält,
- Erarbeitung von Vorgaben und deren Umsetzung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Kriminalitätsbekämpfung,
- Planung und Koordinierung von Einsatzmaßnahmen,
- Polizeiführung bei Großeinsätzen und BAO-Lagen,
- Vertretung der Leitung der Polizeidirektion.
- sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol) befinden sowie in der LG 2.2 Pol mindestens zwei Jahre bei einer obersten Landesbehörde
- sowie mindestens zwei Jahre bei einer anderen Behörde als einer obersten Landesbehörde in verschiedenen Aufgabenbereichen tätig gewesen sind.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind neben einer besonders ausgeprägten Führungskompetenz insbesondere eine hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick gefordert.
Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine Sicherheitsüberprüfung (Ü3) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) erforderlich.
Für eine Teilzeitbeschäftigung ist der Dienstposten nicht geeignet.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei der Besetzung nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 Sächsisches Gleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.