Taxi-Mietwagenfahrer (m/w)
- Voll- oder Teilzeit
- gern auch Frührentner
- Arbeitszeit für Teilzeitkräfte nach Vereinbarung
- Vollzeitkräfte werden im Rhythmus einer Sechs-Tage-Woche
in Früh- oder Nachtschicht eingesetzt
- Voraussetzung Personenbeförderungsschein für Taxi- und Mietwagen
- Zurzeit werden die Kosten für den Personenbeförderungsschein von der
Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen gefördert