Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2030.
- eine befristete Teilzeitbeschäftigung mit 25 Stunden/Woche
- Gehalt: tarifgerechte Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 TVöD
- Sinnhaftigkeit: einen abwechslungsreichen und interessanten Aufgabenbereich, in dem Sie Ihre Potentiale einbringen können
- Teamzugehörigkeit: eine weitgehend selbstständige Arbeit in einem motivierten Team
- Weiterentwicklung: umfangreiche Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen unserer Personalentwicklung
- Familienbewusste Personalpolitik: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit nach verschiedenen Modellen
- Weitere Vorteile: betriebliche Altersvorsorge, 30 Tage Erholungsurlaub (bei 5-Tage-Woche, Kalenderjahr), arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester, vermögenswirksame Leistungen, die Teilnahme am betrieblichen Gesundheitsmanagement, wie an den Angeboten der Dienstleistungsgenossenschaft Eifel
- allgemeine Bürosachbearbeitung
- Datenerfassung, -verarbeitung und -organisation der Wiederaufbauprojekte
- Erstellung und Verwalten von Statistiken
- Rechnungserstellung und -kontrolle
- Bearbeitung und Weiterleitung von Mängelmeldungen inkl. Ausführungskontrolle
- Vorbereitung von Besprechungen, Versammlungen und Präsentationen Eine Änderung des Aufgabengebietes im Rahmen des Wiederaufbaus bleibt vorbehalten.
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte*r bzw. des Verwaltungslehrgangs I oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, vorzugsweise mit mehrjähriger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst
- Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit
- serviceorientiertes und bürgerfreundliches Auftreten
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Kenntnisse in MS Office; Erfahrungen in Datev sind wünschenswert
Bewerbungsfrist: 26.07.2026 Nähere Informationen zur Stadt Bad Münstereifel finden Sie unter
www.bad-muenstereifel.de Wir freuen uns über diverse Bewerbungen! Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigung geeignet, soweit keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen.