für Lehrveranstaltungen in den Bereichen Elektrotechnik, (Wirtschafts-)Informatik, Mathematik und Soft Skills.
Bei einem Lehrauftrag handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis nach § 56 Landeshochschulgesetz. Vorbildung, Fähigkeit und fachliche Leistung müssen dem vorgesehenen Aufgabengebiet entsprechen. Als Lehrbeauftragte*r nehmen Sie Ihre Aufgaben selbstständig wahr. Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 240 Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr (entspricht 8 Semesterwochenstunden) an Einrichtungen des Landes Baden-Württember wahrnehmen.
Die Vergütung richtet sich nach den Vergütungssätzen des Landes Baden-Württemberg bzw. der Richtlinie über die Vergütung der RWU.
Die Planung von Lehrveranstaltungen erfolgt in der Regel drei bis vier Monate vor Semesterbeginn (ca. Mitte März sowie Anfang Oktober).