Nähere Informationen zur Schule finden Sie unter:
www.gsi-ruesselsheim.de
Die Aufgaben der Funktionsstelle ergeben sich aus den §§ 87,88 des Hessischen
Schulgesetzes und den §§14 bis 24 der Dienstordnung.
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplans hat die zukünftige Schulleiterin / der zukünftige Schulleiter der Grundschule Innenstadt folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Verwaltung, Planung, Bewirtschaftung und Organisation des Schulbetriebes in den Bereichen Budgetverwaltung (KSB), Personalführung sowie Schülerverwaltung (LUSD).
- Verwaltung, Planung und Bewirtschaftung der Ganztagsmittel in Zusammenarbeit mit der DGTaunus.
- Planung und Organisation des Schuljahres auf Grundlage einer Unterrichtsverteilung, Gesamtverantwortung über die Erstellung von Stundenplänen sowie Vertretungsplänen.
- Sicherstellung einer gut organisierten Schule und administrativer Abläufe, die auf eine effiziente Leistungserbringung und eine gute Koordination der Aktivitäten ausgerichtet sind.
- Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen.
- Weiterentwicklung der inhaltlichen Ausgestaltung der inklusiven Beschulung in enger Zusammenarbeit mit dem rBFZ.
- Weiterentwicklung des ganztägigen Lernens im Rahmen des Pakts für den Ganztag (Weiterentwicklung und Umsetzung des Ganztagskonzepts in enger Kooperation mit der Ganztagskoordinatorin sowie der städtischen Betreuungsschule sowie weiteren externen Kooperationspartnern).
- Verantwortung für die Auswahl neuer schulischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Lehr- und Vertretungskräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) sowie vorausschauende Personalgewinnung in Bezug auf die Ausbildung von LiV.
- Planung, Steuerung und Durchführung schulischer Entwicklungsprozesse (pädagogische und curriculare Konzeptentwicklung), insbesondere im Rahmen des Startchancenprogramms.
- Enge Zusammenarbeit mit den Elternvertretern des Schulelternbeirates sowie der Schulkonferenz.
- Koordination und Leitung der über das Jahr verteilten Feste und Feiern sowie der Informationsveranstaltungen zum Schulanfang und des Übergangs 4/5.
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
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Lehramt an Grundschulen.
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Mindestens einjährige Mitarbeit in der Steuergruppe.
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Nachweis über Fortbildung in der Praxis mit der LUSD.
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
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Mehrjährige Tätigkeit im Leitungsteam einer Grundschule
- Ein hohes Maß an Organisationskompetenz und Innovationsfähigkeit, verbunden mit der Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen der qualitativen Schul- und Unterrichtsentwicklung, insbesondere durch die Mitarbeit in Steuer- und Arbeitsgruppen.
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Gut ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Ganztagsschulentwicklung an einer Schule im Pakt für den Ganztag.
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Erfolgreiche Tätigkeit im Bereich der inklusiven Beschulung
- Erfahrung in der Tätigkeit als Mitglied der Schulkonferenz
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Ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit mit ausgeprägter
Kommunikationskompetenz im schulischen Kontext.
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Ausgeprägte psychosoziale Kompetenz wie Konfliktfähigkeit, z.B. als Basis für einen durchsetzungsfähigen Umgang mit pädagogischen Mitarbeitenden sowie der Elternschaft.
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Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen sowie zum Hessischen Personalvertretungsgesetz.
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Fortbildungsbereitschaft zur Vorbereitung auf die Übernahme von Schulleitungstätigkeiten (bspw. QSH).
Berufserfahrung:
mehr als 2 Jahre
Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket).
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Kultusministerium eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Bewerbung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßnahmen:
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Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
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Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Kultusministerium.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent.
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Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle.
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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle.
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Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Kultusministeriums.
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Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).
- Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail versandt.
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Die Postanschrift des Hessischen Kultusministeriums für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden