Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen" vom 2. März 2026 (Amtsblatt 03/2026, S. 88 ff.) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
Aufgaben- und Tätigkeitsprofil
Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehören neben den Aufgaben einer Studiendirektorin/eines Studiendirektors zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan insbesondere folgende Tätigkeiten:
Unterstützung der Schulleitung bei der Koordinierung schulfachlicher Aufgaben als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter an den Beruflichen Schulen Eschwege bei der
- Organisation und Koordination der Schulform Berufsschule in den Fachrichtungen Metalltechnik, Bautechnik, Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung einschließlich der Umsetzung neuer Lehrpläne und Verordnungen
- Schüleraufnahme und Klassen-/Kursbildung einschließlich der abteilungsbezogenen Stunden- und Vertretungsplanung entsprechend dem Stundenplanprozess der Schule sowie die Koordination von Sprachfördermaßnahmen in der Berufsschule
- Koordination und aktiven Gestaltung der organisatorischen und pädagogischen Aufgaben in der Abteilung in Kooperation mit der gesamten Schulleitung entsprechend dem jeweils gültigen Geschäftsverteilungsplan
- Organisation und Koordination des Prüfungswesens innerhalb der Abteilung sowie
- Information, Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte der Abteilung im Rahmen der pädagogischen Weiterentwicklung und Sicherung der Unterrichtsqualität einschließlich der Mitwirkung bei der Personalentwicklungsplanung und der Führung von Mitarbeitergesprächen
- Organisation und Koordination der schulischen Fortbildungsplanung
- bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung einschließlich des Medienbildungskonzeptes, der Weiterentwicklung des schulischen Qualitätsmanagements sowie der schulinternen Evaluationsprozesse
- Repräsentation der Schule einschließlich Pflege der Kontakte zu den Ausbildungsbetrieben sowie außerschulischen Partnern zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
Vorausgesetzt werden
- Lehramt an beruflichen Schulen mit der Lehrbefähigung in einer Fachrichtung, die an der Schule vertreten ist einschließlich mehrjähriger Unterrichtserfahrung in der Berufsschule
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
Unterrichtliche Erfahrungen
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache
Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule, insbesondere
- Erfahrungen und Kenntnisse in Bereichen der Schulorganisation und Schulverwaltung an einer selbstständigen beruflichen Schule einschließlich der Arbeit im Bereich des Qualitätsmanagements
- ausgeprägte Kompetenzen und Erfahrungen in der Außendarstellung der Schule mit verschiedenen Partnern der Ausbildung
- vielfältige Erfahrungen und Kenntnisse verwaltungsrechtlicher Bestimmungen und Vorgaben, nachgewiesen durch mehrjährige Abordnung an eine übergeordnete Dienststelle
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Nutzung der Schulverwaltungssoftware (z. B. UNTIS, LUSD)
Selbstkompetenz, insbesondere
- ausgeprägte Innovationsfähigkeit und Initiative
- hohe Belastbarkeit
- hohe Organisations- und Planungskompetenz
Soziale Kompetenz, insbesondere
- Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Motivationsfähigkeit
- Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Beratungskompetenz
- Genderkompetenz
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis, Rathausstraße 8, 36179 Bebra, einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen Sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (Amtsblatt 2022. S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Herr Dirk Beulshausen, zuständiger schulfachlicher Aufsichtsbeamter
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte