Die Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter (m/w/d) im Betriebsprüfungsinnendienst
beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg
Teilzeit (19,5 Wochenstunden), unbefristet
Das erwartet Sie bei uns
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Kommunikation und Telefondienst
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Elektronische Verwaltung von Prüfungsfällen
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Führung und Archivierung von Akten
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Vielfältige Kanzleitätigkeiten, z.B. Schriftverkehr, Kopier- und Sortierarbeiten
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Unterstützung der Sachgebietsleitungen und der Außenprüfer bei Verwaltungsarbeiten
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Organisation der Erreichbarkeit der Prüfer
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Koordination und Erstellung der Wochenpläne
Das macht uns besonders
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Attraktives Gehalt: Entgeltgruppe 5 TV-L (Weiterentwicklung möglich)
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Sinnstiftende Tätigkeit: Mithelfen öffentliche Aufgaben zu finanzieren
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Jahressonderzahlung: in Höhe von 88,14 %
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Work-Life-Balance: Flexible Arbeitsmodelle und Homeofficemöglichkeiten
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Urlaub: 30 Tage sowie Zeitausgleich bei Überstunden
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An später denken: Vermögenswirksame Leistungen & Altersvorsorge
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Arbeitsplatzsicherheit: Bei einem krisensicheren Arbeitgeber
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Onboarding: Zentrale Schulungsmaßnahmen für den optimalen Einstieg
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Gesundheitsmanagement: z.B. durch ein externes Beratungsangebot
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere der berufliche Werdegang, Nachweise der geforderten Qualifikationen etc.) senden Sie bitte per Mail (bis maximal 15 MB)
bis spätestens 14.06.2026 an [email protected] unter Angabe der Referenznummer GS-I/1 BP
oder über das Bewerbungsformular auf unserer Homepage
Für Fragen können Sie sich gerne an Herrn Vaccargiu (Tel.: 02681/86-10050) beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg wenden.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen - insbesondere der Altersgruppe 50+ -, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft werden, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit) entsprochen werden kann.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Personalgruppe des Landesamtes für Steuern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen finden Sie unter https://www.lfst-rlp.de/datenschutz.