Im Amt Altdöbern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
eines/r Sachbearbeiters/in im Sitzungsdienst, Kita- und Schulangelegenheiten
(m, w, d)
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden unbefristet zu besetzen.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (EG 8).
Aufgabenschwerpunkte
Kitaangelegenheiten für den Hort Altdöbern
Verwalten des Hortes Altdöbern
Feststellen der Rechtsansprüche inkl. Widerspruchsbearbeitung
Mitwirkung an der Personalbedarfsplanung
Beantragung und Umsetzung erforderlicher Betriebserlaubnisse – und Erweiterungen
Erstellen der Stichtagsmeldungen
Kalkulation von Kitagebühren
Ermitteln du Erheben von Kostenausgleichsbescheide landkreisfremder Kinder
Mitwirkung bei der Erstellung und Fortführung eines Trägerkonzeptes
Schulwesen
Schulentwicklungsplanung, Fortschreiben der Schulbezirkssatzung
Abschließen von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, z.B. mit Busunternehmen über Transport zum Schwimmunterricht
Schulpflicht und Schulbesuch sicherstellen
Antragsbearbeitung bei Schul- und Klassenwechsel
Mitwirkung bei der Schülerbeförderung
Erfassen des Schulinventars, Inventarkontrollen und Wartungsverträge abschließen
Ermittlung und Erhebung der Schulkosten, Schulsozialfond
Sitzungsdienst und Beschlusskontrolle für die Gemeinde Altdöbern
Sitzungskalender führen
Vor- und Nachbereitung von Sitzungen (Erstellen der Tagesordnung, Bekanntmachung, Protokollierung im Ratsinformationssystem „Allris“, Veröffentlichung von Beschlüssen und Satzungen)
Teilnahme in den Sitzungen inkl. Protokollführung
Beschluss- und Protokollkontrolle
Abrechnung von Sitzungsgelder
Vertretung Sekretariat, Posteingang, Telefonzentrale, Sitzungsdienst und Amtsblatt
Vereine, Heimatpflege, Ortsteilbudget
Führung und Fortschreiben eines Vereinsregisters
Fortschreibung von gemeindlichen Förderrichtlinien
Bearbeitung der Vereinsförderung und der Ortsteilbudgets
Öffentlichkeitsarbeit, Internet
Allgemeine Verwaltungsaufgaben
(dazu zählen u.a.: Haushalt- und Rechnungsangelegenheiten, Satzungs-, Beratungs- und Beschlussvorlagen vorbereiten, Teilnahme an Sitzungen, Erstellen von Stellungnahmen und Statistiken, Mitwirkung an Vergabeverfahren, ggf. Fördermittel beantragen)
Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Nachweise über Qualifikationen) Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte mit dem Hinweis „2026_09_SB Kita/Schule/Sitzungsdienst“ bis zum 07.09.2026 an:
Amt Altdöbern
Marktstraße 1
03229 Altdöbern
oder per E-Mail zusammengefasst als ein PDF-Dokument (max. 20 MB) an: [email protected]
Mit der Zusendung der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerber/-innen einverstanden, dass die erforderlichen persönlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeitet und elektronisch gespeichert werden.
Hinweise:
Die in der Stellenausschreibung aufgeführten Geschlechtsbezeichnungen gelten auch für die Geschlechtsdefinition „divers“.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, Behinderungen, ethnischem Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität.
Ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere bei der Freiwilligen Feuerwehr, unterstützen wir ausdrücklich.
Wir legen großen Wert auf ein familien- und kinderfreundliches Arbeitsumfeld.
Das Amt Altdöbern ist bestrebt, bestehende Unterrepräsentanzen der Geschlechter abzubauen und wird dies bei der Personalauswahl berücksichtigen.
Anerkannt schwerbehinderte Bewerbende und diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Während der Bewerbungsphase findet die Kommunikation in der Regel per E-Mail statt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.
Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten. Kosten, die den Bewerbenden im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o. Ä.), können nicht erstattet werden.
Bei Einstellung ist ein polizeiliches Führungszeugnis einzureichen.
Altdöbern, 06.08.2026
gez. Stefan Reiter
Amtsdirektor