Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Konrektorin einer Grundschule mit mehr
als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben
niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahlempfehlungen. Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz,
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter,
- der Erlass über die Besetzung von Funktionsstellen (Ab!. 1/2020) und
- der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung.
Zuständigkeitsbereiche
- Erstellung des Stundenplanes
- Organisation des Vertretungsunterrichts und Weiterentwicklung des Vertretungskonzeptes
- Rekrutierung und Betreuung der VSS-Kräfte und der Praktikanten
- Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen in der Rolle der stellvertretenden Schulleitung
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Ganztages: Pflege und Ausbau der Kooperationen mit den ortsansässigen Vereinen
- Administration des digitalen Kommunikationssystems ,Elternnachricht'
A: Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen werden vorausgesetzt:
- Lehramt für Grundschulen
- Bewährung im Statusamt
B: Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen sind erwünscht:
- Teamfähigkeit und Motivationsfähigkeit
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse (Fähigkeit, die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten und situationsangemessen anzuwenden)
- Der Nachweis für die angegebenen Voraussetzungen zu A erfolgt durch Dokumente, die Voraussetzungen ab B können durch Bestätigungen der bisherigen Beschäftigungsstelle/ -n und/ oder entsprechende Fortbildungsnachweise erbracht werden.
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).