Das Arbeitsverhältnis sowie die Eingruppierung richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt – je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen – bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA sowie einschließlich aller im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten zusätzlichen Altersvorsorge sowie betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. Präventionsuntersuchungen, Rückenkurse, Leasen von Fahrrädern bzw. E-Bikes als Dienstrad).