Das Polizeipräsidium Koblenz besetzt folgende unbefristete Stelle neu:
Sachbearbeitung (m/w/d)
bei der Zentralen Asservatenverwaltung (ZAV)
Kriminaldirektion Koblenz
Kriminalinspektion 3
Kommissariat 32 (Kriminaltechnik)
Dienstort: Koblenz
Entgelt: E6 TV-L
Starttermin: nächstmöglicher Zeitpunkt
Wochenarbeitszeit: 39 Stunden (Stellenanteil von 100 %)
Bewerbungsfrist: 23.08.2026
Im Polizeipräsidium Koblenz sorgen ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sicherheit der Bevölkerung im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie können uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen!
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Entgegennahme und Überprüfung der eingehenden Asservate auf Vollständigkeit und Unversehrtheit, Quittierung des Empfangs
- Systematische Erfassung aller eingehenden Asservate im Asservatenverwaltungssystem
- Sachgerechte Einlagerung der Asservate, Transport zu Lagerorten
- Verwaltungsmäßige Abwicklung bei der Herausgabe, Versendung und Rücknahme von Asservaten
- Versand oder Transport von Asservaten zu Verwertung und Vernichtung sowie die diesbezügliche verwaltungsmäßige Abwicklung
- Gewährleistung einer lückenlosen Dokumentation über jede Änderung des Verbleibes der zugewiesenen Asservate
- Erfassen und Umsetzen aller eingehenden Verfügungen und Asservatenentscheidungen der Staatsanwaltschaften, der Gerichte, der Sachbearbeitung und der Rechtsabteilung der Polizeiverwaltung
- Unterstützung der Leitung der Asservatenstelle bei der regelmäßigen Erhebung und Dokumentation der Altbestände im Asservatenbestand
- Mitarbeit und Erledigung von Anfragen an die Zentrale Asservatenverwaltung auf Weisung
Unsere Grundsätze:
Unsere Grundsätze:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Das Polizeipräsidium Koblenz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Möglichkeit der flexiblen Arbeitsgestaltung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bevorzugen wir bei gleicher Eignung.
Bewerbungen richten Sie bitte
per E-Mail
im PDF-Format
(max. Gesamtgröße 5 MB, in einer Datei)
an [email protected]
oder
schriftlich
(nur Kopien, Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Verfahrens datenschutzrechtlich vernichtet, Bewerbungsmappen sind entbehrlich)
an das
Polizeipräsidium Koblenz
Referat PV 3
z. Hd. Tanja Schwab
Moselring 10-12, 56068 Koblenz.
Bewerbungs- oder Reisekosten können nicht übernommen werden.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht
zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Ansprechpartner
- Auskünfte zum Auswahlverfahren:
Sachbearbeiterin in der Personalverwaltung
Frau Tanja Schwab, Tel.: 0261 103 52330
Leiter des Kommissariats 32
Herr KHK Georg Dazert, Tel.: 0261 103 53320
Leiter der ZAV
Herr KHK Guido Sonnen, Tel.: 0261 103 53323