Die Heinrich-Böll-Schule ist eine Integrierte Gesamtschule im Main-Kinzig-Kreis mit über 1.100 Schülerinnen und Schülern. Die Heinrich-Böll-Schule ist u.a. Schule mit Schwerpunkt Musik.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter https://www.igs-heinrich-boell.de/
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber (m/w/d) ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- Fakultas im Fach Musik
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere Erfahrungen in der Repräsentation der Ensemblearbeit auch in Kooperation mit außerschulischen Akteuren (Musikschulen, Orchestern, Bands…)
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
Fachwissenschaftlichen und fachmethodische Kompetenz im Fach Musik
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
- soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
o Teamfähigkeit
o Zuverlässigkeit
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah- und Regionalverkehrs in Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahrkarte mit der Bezeichnung Landesticket Hessen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei der Auswahl mit gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter https://stellensuche.hessen.de erfolgen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber (w/m/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (w/m/d) eine an-gemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen ei-ne Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner (m/w/d) zur Verfügung:
- Frau Christine Georg (Schulleitung)
- Frau Carmen Heim, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
der Lehrkräfte
- Herr Christian Krömer, Gesamtschwerbehindertenvertretung
der Lehrkräfte
- Frau Sabine Scholz-Buchanan, schulfachliche Aufsicht
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise zu Ausschreibungen von Beförderungsstellen (Oberstudienrats- und Funktionsstellenbesetzungsverfahren) entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
https://kultus.hessen.de/Ueber-uns/Stellenangebote/Befoerderungsstellen