Kinder können aus unterschiedlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. In diesen Situationen bietet der Pflegekinderdienst des Kreises Steinfurt Kindern und Jugendlichen ein stabiles und verlässliches Zuhause in geeigneten Pflegefamilien. Hierfür begleitet, berät und unterstützt der Pflegekinderdienst Pflegefamilien umfassend und stellt gemeinsam mit allen Beteiligten die bestmöglichen Entwicklungsbedingungen für die Kinder und Jugendlichen sicher. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres, wertschätzendes und förderndes Umfeld zu ermöglichen und ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen.
Sie erwartet eine vielseitige, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit im Pflegekinderdienst (Innen- und Außendienst). Die Aufgabenschwerpunkte sind folgende:
- Sie führen die Eignungsprüfung potentieller Pflegepersonen im Zusammenspiel mit den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe aus
- Sie nehmen wiederkehrend an Schulungseinheiten der Träger der freien Jugendhilfe für potenzielle Pflegepersonen teil
- Die Planung, Organisation und Gestaltung von Anbahnungsprozessen zwischen Pflegekindern und Pflegeeltern gehört zu Ihren zentralen Aufgaben
- Sie steuern und verantworten Hilfen gemäß § 33 SGB VIII
- Sie klären den individuellen Bedarf, treffen fachliche Entscheidungen und vermitteln weitergehende notwendige Hilfen im Rahmen des SGB VIII
- Sie arbeiten kooperativ und vertrauensvoll mit Pflegefamilien sowie Herkunftsfamilien zusammen
- Sie kooperieren eng mit freien Trägern, die für die Begleitung und Beratung von Pflegeeltern zuständig sind
- Sie erteilen Pflegeerlaubnisse gemäß § 44 SGB VIII
- Sie erstellen fachliche Stellungnahmen für familiengerichtliche Verfahren
- Die Wahrnehmung und Stärkung der Kinderrechte ist ein wichtiger Teil Ihrer Hilfeplanung
- In Ihrem Arbeitsalltag nutzen Sie die digitale Aktenführung über D3, die Datenerhebung über Prosoz14Plus sowie weitere technische Tools zur Organisation des Arbeitstages (TimeFlex, Resy, Nextcloud etc.)
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Kindheitspädagogik oder der Erziehungswissenschaften (Bachelor/Diplom).
- Sie bringen Fachkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe mit, wünschenswert aber kein Muss ist Berufserfahrung im Bereich des Pflegekinderdienstes
- Sie haben Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen (z.B. SGB VIII)
- Krisenintervention ist für Sie kein Fremdwort und Sie trauen sich den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Ausnahmesituationen zu (ggfls. auch über einen längeren Zeitraum im Rahmen der Perspektivklärung)
- Die Fähigkeit und Bereitschaft, teilweise umfassende Sachverhalte zu ermitteln, zu erfassen und verständlich (auch schriftlich) darzustellen, sowie Entscheidungen/Handlungsalternativen gründlich vorzubereiten, abzuwägen und verbindlich zu vertreten, bringen Sie mit
- Einsatzbereitschaft, Kommunikationsgeschick, Belastbarkeit sowie Flexibilität sind für Sie ebenso selbstverständlich wie ein hohes Maß an Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur kollegialen Beratung
- Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B und zeigen die Bereitschaft, den Privat-Pkw gegen Kostenerstattung für Dienstfahrten einzusetzen, Dienstwagen aus dem Fuhrpark des Kreises Steinfurt können bei Verfügbarkeit ebenfalls genutzt werden
- Vorzüge des öffentlichen Dienstes: Neben einem krisensicheren Job profitieren Sie von regelmäßigen Gehaltssteigerungen, indem Sie Erfahrungsstufen durchlaufen oder neue Tarifverträge ausgehandelt werden.
- Ihr Gehalt: Ihre Bezahlung richtet sich nach Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst), was einem Gehaltsband von 3.967,57 € - 5.454,65 € bei einer Vollzeittätigkeit entspricht. Außerdem erhalten Sie eine Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst in Höhe von 180,00 €.
- Flexible Arbeitszeitgestaltung: Durch Gleitzeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens können Sie Ihre Arbeitszeiten innerhalb unseres Arbeitszeitrahmens flexibel gestalten.
- Urlaub: 30 Tage Jahresurlaub stehen Ihnen zur Verfügung, zwei Regenerationstage plus die optionale Umwandlung einer SuE-Zulage in zwei weitere arbeitsfreie Tage (Umwandlungstage) kommen hinzu. Außerdem gibt es zwei Bonustage, denn Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage, für die kein Urlaub genommen werden muss.
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Als familien- und lebensbewusster Arbeitgeber bieten wir verschiedene Angebote für Groß und Klein, die regelmäßig durch das Audit berufundfamilie zertifiziert werden. Dazu zählen unsere Betriebskita "Steppkes im Kreishaus" oder Kinderferienbetreuungsangebote.
- Zeiterfassung und Gleitzeitkonto: Jede Minute wird mithilfe eines Zeiterfassungssystems erfasst und bei anfallender Mehrarbeit kann diese durch Freizeitausgleich abgebaut werden.
- Fort- und Weiterbildung: Wir bieten jederzeit professionelle Beratungen im Rahmen von Fallsupervisionen an. Unsere Mitarbeitenden haben außerdem verschiedene Weiterentwicklungsmöglichkeiten in Form von internen Schulungsangeboten, fachspezifischen Weiter- und Fortbildungen sowie die Möglichkeit an unserem interkommunalen Mentoring-Programm teilzunehmen.
- Besondere Angebote: Ferienhäuser an der niederländischen Nordsee und im Harz stehen allen Mitarbeitenden, die sich an der Betriebsgemeinschaft beteiligen, kostengünstig zur Verfügung.
- Moderne Ausstattung: Sie erwartet ein modern ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. Diensthandy, Notebook, höhenverstellbarer Schreibtisch).
- Konzeptionelle Einarbeitung: Wir garantieren eine umfassende Einarbeitung anhand eines festen Konzeptes, sowie Standards in der Hilfeplanung. Engagierte Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie von Anfang an und bilden mit Ihnen ein personell gut besetztes Team.
- In regelmäßigen Abständen findet eine Personalbemessung statt, um auf Bedarfe und Anpassungsnotwendigkeiten zeitnah reagieren zu können.
Sofern Sie sich den Arbeitsplatz dann mit einer anderen Teilzeitkraft teilen, müssen die Arbeitstage/-zeiten sowohl untereinander als auch mit dem/der Vorgesetzten abgesprochen werden. Geben Sie in Ihrer Bewerbung gerne mit an, mit welchem Stundenumfang Sie sich bewerben und wie Ihre konkreten Vorschläge zur Arbeitszeitverteilung aussehen.
- Der Kreis Steinfurt unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z. B. durch flexible Arbeitszeitgestaltung).
- Der Kreis Steinfurt fördert die Gleichstellung der Mitarbeitenden und begrüßt daher Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
- Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter Personen im Sinne des § 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
- Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.