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Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b)
DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.
3. Empfängerin/Empfänger von Daten
Der Landesbeauftragte verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des
Bewerbungsauswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt.
Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende
Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende
Stelle.
4. Dauer der Datenspeicherung
Nach Abschluss des konkreten Bewerbungsauswahlverfahrens werden die Daten gelöscht.
Dies gilt nicht, sofern und soweit gesetzliche Bestimmungen einer Löschung
entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist
oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bewerbung per
E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.
5. Rechte als betroffene Person
Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger
personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 DS-GVO das
Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über
die Herkunft, die Empfängerinnen/Empfänger oder Kategorien von Empfängerinnen/
Empfängern der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO
können Sie die Löschung verlangen, wenn u. a. die Daten nicht mehr für die Zwecke
notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine
weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO erforderlich ist. Sie
können nach Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das
Bewerbungsauswahlverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer
Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu
widerrufen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden
personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das
Recht der Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt zu
(Kontaktdaten s. Nr. 1 Buchst. b)).
6. Allgemeiner Hinweis
Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf
Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch
Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten
Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsauswahlverfahren.