Sicherheit geben, Entwicklung fördern, Kinder schützen - Ihre Aufgabe im Amt für Kinder- und Jugendhilfe
Wir suchen eine engagierte Fachkraft, die Familien und Kinder in herausfordernden Lebenssituationen begleiten und unterstützen möchte. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei, Kindern und Jugendliche zu schützen und Ihnen ein sicheres, stabiles Umfeld zu ermöglichen - sei es in ihrer Herkunftsfamilie oder in einer Pflegefamilie.
Die Aufgaben sind vielfältig: Sie beraten und begleiten Pflegeeltern sowie Kinder und Jugendliche im Alltag und unterstützen Familien dabei, gute Lösungen für ihre individuelle Situation zu finden. Dazu gehört auch, neue Pflegefamilien kennenzulernen und zu prüfen, ob sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind. Wenn ein Kind vorübergehend nicht in seiner Familie bleiben kann, organisieren Sie Schutzmaßnahmen und begleiten solche Sitautionen fachlich und menschlich sensibel. Ein wichtiger Teil der Arbeit ist die Zusammenarbeit mit Eltern - zum Beispiel bei Fragen zur Erziehung oder zum Umgang mit ihrem Kind. Sie behalten dabei stets das Wohl des Kindes im Blick, greifen ein, wenn es notwendig ist, und sorgen dafür, dass vereinbarte Hilfen sinnvoll umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.
Dieses Tätigkeit im Pflegekinderdienst beim Landkreis Rostock bietet ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Arbeitsfeld, in dem Sie aktiv dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen Perspektiven zu geben und Familien zu stärken.
Zur Verstärkung unseres Amtes für Kinder- und Jugendhilfe suchen wir zum 01.10.2026 eine Fachkraft im Pflegekinderdienst. Die Stelle kann in Teilzeit oder Vollzeit (35 bis 39 Wochenstunden) besetzt werden. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 TVöD SuE.
Das sind Ihre Aufgaben
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Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen gemäß §§ 27 bis 33, 36, 37, 37a – c, 39, 40, 41, 44 SGB VIII
Eignungsprüfung von Pflegeeltern
Beratung und Begleitung bei Vollzeitpflege und Pflegschaft
Beratung und Unterstützung bei Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts gemäß §18 SGB VII
Kontrollfunktion entsprechend der Garantenstellung Krisenintervention gemäß § 42 SGB VIII (Inobhutnahme)
Ausübung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII
Moderation, Steuerung und Überprüfung des Hilfeplanprozesses
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII
Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Sozialpädagogischen Dienst des Fachamtes
Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und anderer Sozialleistungsträger
Erarbeitung von Pflegerichtlinien und Arbeitspapieren für die Vollzeitpflege gem. §§ 27 i.V.m. § 33 SGB VIII
Öffentlichkeitsarbeit
Rufbereitschaft über Tag und Nacht nach Rotationprinzip
Das bringen Sie mit
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abgeschlossenes Studium zum Sozialpädagogen (m/w/d) oder Sozialarbeiter (m/w/d) (Diplom/FH oder B.A. mit staatlicher Anerkennung) oder Master bzw. Diplom-Pädagoge (m/w/d) in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder bereits begonnenes Studium in den vorgennannten Fachrichtungen mit Abschluss zum Zeitpunkt des 3. Quartals im Jahr 2026
sehr gute Kenntnisse SGB VIII, BGB (Familienrecht) und FamFG; Grundkenntnisse in den weiteren SGB
Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
hohes Maß an Sozialkompetenz
Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
Beherrschung verschiedener Methoden der Gesprächsführung
anwendungssicherer Umgang mit MS Word und MS Outlook
Führerschein Klasse B und die Bereitschaft ein Dienst-Kfz zu führen
Einverständnis zur Ausübung des Rufbereitschaftsdienstes des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage des Führungszeugnisses gem. § 30 Abs. 5 BZRG
Die Bewerbungsgespräche sind für den 06.08.2026 geplant.
Zusätzliche Informationen zu dieser Stelle:
pro Kalenderjahr bis zu 2 Regenerationstage
SuE Zulage
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