Bei Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis möglich. Wir weisen darauf hin, dass nach § 4 HBG die Stelle der Amtsleitung zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen wird. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Eine Verkürzung ist möglich; die Mindestprobezeit beträgt ein Jahr.
Für Bewerber:innen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, ist eine Beschäftigung im Arbeitsverhältnis möglich. Bitte teilen Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung Ihre Gehaltsvorstellungen mit.
Die Stadt Frankfurt am Main steht für Vielfalt, Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung unabhängig von Alter, geschlechtlicher oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.
Bewerbungen von Frauen sind besonders willkommen.
Unsere Mitarbeitenden sind uns wichtig. Darum haben wir ein stadtweites Führungsverständnis entwickelt, das die Grundlage für Ihr Führungshandeln darstellt.
Bei gleicher Eignung erhalten schwerbehinderte Menschen den Vorzug vor anderen Bewerber:innen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Schindler, Tel. (069) 212-47384.
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 36 statt.
Unter https://StadtFrankfurtJobs.de/FAQ.html finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (z. B. zur Bezahlung).
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsmanagementsystem.