Das Amt Eggebek mit seinen acht Gemeinden liegt in Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Meeren,
zentral im Städtedreieck Flensburg – Schleswig – Husum.
Die Amtsverwaltung bietet zum 01.08.2027 eine
Ausbildung zum/zur
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
(Fachrichtung Kommunalverwaltung)
an.
Als öffentlicher und moderner Dienstleister, welcher fortlaufend eine Weiterentwicklung der gesamten
Region anstrebt, steht das Amt Eggebek mit ca. 9.500 Einwohnenden als kompetenter und bürgerfreundlicher
Ansprechpartner zur Verfügung und betreut insgesamt acht amtsangehörige Gemeinden sowie zwei Zweck-
verbände.
Allgemeines zur Berufsausbildung:
Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen
Ausbildungssystem. Dabei wechseln sich praktische Phasen in unserer Amtsverwaltung mit theoretischem
Unterricht in der Berufsschule in Schleswig ab. Zusätzlich finden zwei mehrwöchige Lehrgänge in der
Verwaltungsakademie in Bordesholm statt.
In der Praxis lernen die Auszubildenden verschiedene Aufgabenbereiche wie Personalwesen, Finanzverwaltung
oder Ordnungsrecht kennen. Die theoretische Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse im
Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht und Staatsrecht.
Grundlage der Ausbildung ist der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD – Besonderer
Teil Verwaltung).
Einstellungsvoraussetzungen:
- ein guter mittlerer Bildungsabschluss bzw. ein gleichwertiger Schulabschluss
- gute schulische Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Wirtschaft/Politik
- teamorientiertes Arbeiten
- Freude am persönlichen Kontakt mit Menschen und am Umgang mit Zahlen und Daten
- eine dynamische, flexible und zuverlässige Arbeitsweise, gute organisatorische Fähigkeiten und eine
schnelle Auffassungsgabe
- gute Computerkenntnisse in den Programmen MS Word und MS Excel
Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) für Menschen mit Behinderung, des Allgemeinen
Gleichstellungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG)
werden berücksichtigt.