EINSATZBEREICH
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
STELLENART
Wissenschaftliche Stelle
EINTRITT
Nächstmöglicher Zeitpunkt
BEFRISTUNG
Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG); gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVG