Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Mobiles Arbeiten ist in Abstimmung mit dem zuständigen Geschäftsbereichsvorstand möglich.
Bauen mit Verantwortung – für eine zukunftsfähige Stadt Essen!
In Essen nimmt die Bauordnung mit ihren vielfältigen Anforderungen eine immer wichtigere Rolle ein. Die Sicherstellung von Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards in einer immer größer werdenden Baupolitik ist von gesamtstädtischer Bedeutung. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und garantiert die Stabilität und Funktionalität von Bauten und trägt damit zur allgemeinen Lebensqualität der Essener Bürger*innen bei.
Die vielfältigen Prozesse und die Entwicklung der Bauordnung können Sie innovativ mitgestalten.
Der neue Fachbereich 63 - Amt für Bauordnung- umfasst rund 100 Mitarbeitende, die in derzeit drei Abteilungen die Aufgaben der städtischen Bauordnung wahrnehmen.
Die Aufgaben und Dienstleistungen des Fachbereiches sind vielfältig und umfassen unter anderem die verwaltungsseitige Bearbeitung baurechtlicher Angelegenheiten – wie allgemeine Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen, Schornsteinfegerangelegenheiten sowie Baulasten –, die allgemeine und die Sonderbauaufsicht, die Prüfung statischer Nachweise, die Weiterentwicklung der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens der Stadt Essen sowie die vielfältigen Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Ihr zukünftiger Arbeitsort befindet sich in einem der schönsten denkmalgeschützten Häuser in der Stadt (Lindenallee 10, 45127 Essen, Deutschlandhaus).