Die Einstellung erfolgt befristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Einstellung erfolgt befristet für die Dauer der Beurlaubung der derzeitigen Stelleninhaberin bis zum 09.10.2026. Sofern im Anschluss eine weitere Beurlaubung beantragt wird, ist bei persönlicher und fachlicher Eignung eine entsprechende Weiterbeschäftigung nicht ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TVöD ist eine der Tätigkeit entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Gehören Sie zur Personengruppe der Bankkaufleute oder Sparkassenfachwirte, ist eine Eingruppierung, je nach persönlichen Voraussetzungen, nur in die darunterliegende Entgeltgruppe, hier EG 9c TVöD möglich.