Die systematische und beständige Prüfung, Bewertung, Förderung und Verbesserung der Qualität mit dem Ziel der kontinuierlichen Qualitätssicherung und -weiterentwicklung der Leistungen.
Schwerpunkte sind dabei:
-
die individuelle und personenzentrierte Teilhabeplanung
- die Weiterentwicklung der vorhandenen Strukturen und Prozessen
- Ausrichtung an den individuellen Wünschen der Leistungsberechtigten und
- die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben insbesondere durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)/ Landesrahmenvertrag Ba-Wü