Zuständigkeit für die Herstellung und Instandsetzung von Gehwegen, Radwegen, landwirtschaftlichen Wegen, Stadtstraßen, Landstraßen, Fernstraßen und Autobahnen
Übernahme von Tätigkeiten im Bereich kleinerer Rohrleitungs- und Kanalbauarbeiten sowie im Umgang mit Vermessungsgeräten
Bestimmung und Beurteilung von Bodenarten
Erlangung von Fachkenntnissen zu Eigenschaften und Verwendung von Baustoffen (z. B. Asphalt, Beton, Bitumen, Schotter) sowie Aneignung von Materialkenntnissen zu Bindemitteln und Zuschlagstoffen (z. B. Kies, Split, Sand)