Die Übertragung der Amtsleitungsfunktion erfolgt zunächst befristet für 24 Monate als Führungsposition auf Probe gemäß § 31 TVöD (VKA). Nach Feststellung der Bewährung wird die Position auf Dauer übertragen.
Das Straßenverkehrsamt nimmt zentrale Aufgaben der kommunalen Ordnungs- und Eingriffsverwaltung wahr und versteht sich als moderner Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen Unternehmen sowie Sicherheits- und Verwaltungsbehörden.
Das Straßenverkehrsamt besteht aus den Sachgebieten:
- Untere Straßenverkehrsbehörde/ Bußgeldstelle
- Zulassungsbehörde, einschließlich des Vollzugswesens zur Zwangsstilllegung von Fahrzeugen nach Versicherungs-, Steuer- und Mängelanzeigen
- Fahrerlaubnisbehörde, einschließlich der Aufgaben nach Landesschifffahrtsverordnung
Darüber hinaus werden Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie Fahrlehrergesetz wahrgenommen. Aktuell sind im Straßenverkehrsamt 61 Stellen besetzt.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und kommunikationsstarke Persönlichkeit mit ausgeprägtem Verständnis für verwaltungsorganisatorische, gesellschaftliche und kommunalpolitische Zusammenhänge.
- Strategische Weiterentwicklung des Amtes unter Berücksichtigung moderner, bürgerorientierter und effizienter Verwaltungs- und Digitalisierungsprozesse in enger Abstimmung mit der Dezernatsleitung
- Steuerung von straßenverkehrs-, ordnungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen
- Zusammenarbeit mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Sicherheitsbehörden sowie weiteren öffentlichen Institutionen in Abstimmung mit der Dezernatsleitung
- Vertretung des Amtes gegenüber kommunalpolitischen Gremien, Ausschüssen, Verwaltung und Öffentlichkeit in enger Abstimmung mit der Dezernatsleitung
- Koordinierung, Steuerung und Kontrolle der Aufgabenerfüllung im Straßenverkehrsamt, Festlegung von Prioritäten
- Treffen von Entscheidungen in grundsätzlichen und fachlichen Angelegenheiten (Personal- Fach- und Organisationsverantwortung),
- Beratung der Verwaltungsleitung – insbesondere der Dezernentin - in fachlichen Angelegenheiten
- Leitung von bzw. Mitwirkung in Projekt- und Arbeitsgruppen im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit,
- Mitarbeit in fachübergreifenden Gremien wie Kreispräventionsrat, Arbeitsgruppen des Landkreises oder des Fachministeriums
- Umsetzung der internen Führungsleitlinien und Vermittlung innerdienstlicher und fachlicher Regelungen (disziplinarische und fachliche Führungsaufgaben)
- Leistungsfeststellung und -bewertung der unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Koordinierung der amtsbezogenen Personalentwicklungsmaßnahmen
- Leitung der Verkehrsunfallkommission des Landkreises