Für die Ausübung dieser konkreten Tätigkeit ist die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Einstellungsuntersuchung sowie zu einer polizeilichen Sicherheitsabfrage erforderlich.
Ein Sporttest (nähere Informationen finden Sie hier) sowie ein theoretischer Eignungstest sind darüber hinaus Bestandteil des Auswahlverfahrens.
Bei Vorliegen eines abgeschlossenen Lehrgangs zum*zur Hilfspolizeibeamt*in zum Einstellungszeitpunkt erfolgt eine unbefristete Einstellung.
Im Falle eines zum Einstellungszeitpunkt noch zu absolvierenden Lehrgangs zum*zur Hilfspolizeibeamt*in erfolgt zunächst eine befristete Einstellung. Nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres und erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs ist eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses angestrebt.
Frauen werden laut Frauenförder- und Gleichstellungsplan in dieser Entgelt-/Besoldungsgruppe bzw. in diesem Bereich bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Wir legen Wert auf soziale Kompetenz, insbesondere im interkulturellen Bereich. Über Bewerber*innen mit internationaler Geschichte würden wir uns sehr freuen.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.