www.uplandschule.de
Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Ihre Aufgaben:
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes hat der künftige stellvertretende Schulleiter / die künftige stellvertretende Schulleiterin als Mitglied der Schulleitung insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Verantwortliche Erstellung des Stunden-, Raum- und Vertretungsplanes mit dem Stundenplanprogramm der Schule und Organisation des Personaleinsatzes
- Gestaltung der Organisationspläne für den Regelbetrieb und für besondere Veranstaltungen
- Mitarbeit bei der Pflege der schulischen Daten in LUSD, PPB etc.
- Sicherstellung einer transparenten Haushaltsführung im Rahmen der Budgetierung auf der Grundlage des Schulprogramms
- Mitwirkung bei der Koordinierung des Qualitätsmanagements
- Mitarbeit bei Personalführungs- und Personalentwicklungsaufgaben und Ausbildung der LiV
- Mitwirkung bei der Ausgestaltung des Schulprofils und der Unterrichtsentwicklung
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Haupt- und Realschulen
- mehrjährige erfolgreiche Ausübung schulischer Führungsaufgaben, z.B. Fachbereichsleitung oder Leitung schulischer Arbeitsgruppen
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- ein hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit und eine ausgeprägte Systemgestaltungs- und Organisationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen in den in den Aufgaben genannten schulischen Prozessen (Erstellung des Stunden-, Raum- und Vertretungsplanes, Haushaltsplanung und Budgetverwaltung, Gestaltung der Organisationspläne), verbunden mit den dafür erforderlichen IT-Kompetenzen
- eine hohe Verwaltungs- und schulrechtliche Kompetenz
- nachgewiesene Team- und Delegationskompetenz sowie hohe Rollenklarheit in der wertschätzenden Personalverantwortung und in der Zusammenarbeit mit Lehrkräften
- hohe strategische Kompetenz in der Schulentwicklung sowie in der Steuerung und Umsetzung von schulischen Vorhaben und Projekten
- ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit sowie Konfliktfähigkeit
- Genderkompetenz
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbungsschreiben müssen mir innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen zugehen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
-
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
-
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.