Wir erwarten von Ihnen:
eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Personalmanagement oder Steuerfachange-
stellte/r oder Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Qualifikation,
sichere Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office und digitalen Verwaltungsanwendungen, wünschens-
wert Erfahrungen mit dem Entgeltabrechnungs- und Personalmanagementsystem P&I Loga
fundierte Kenntnisse in der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie den Lohnsteuer-, Sozialversicherungs-
und Arbeitsrechtssachen
Erfahrungen im Melde- und Bescheinigungswesen sowie bei der Bearbeitung von Pfändungen und
sonstigen abrechnungsrelevanten Fällen
strukturierte, selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
Organisationsgeschick sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Serviceorientierung
Diskretion und sicheres Auftreten
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben
auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der
Gleichstellung beizufügen.
Bewerbungsunterlagen:
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer vollständigen
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, weitere Qualifizierungs-
nachweise etc.) bis zum 31.08.2026 an das
Amt Eldenburg Lübz
Amt Zentrale Dienste
- Bewerbung Personal- und Bezügerechner -
Am Markt 22
19386 Lübz
bzw. per E-Mail unter [email protected].
Nach dem 31.08.2026 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen
bis zum 27.02.2027 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform
eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e)
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10
Absatz 1 Datenschutzgesetz M-V.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Lübz nicht erstattet.