Formale Voraussetzungen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Laufbahnzweig der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (§ 2 RPflG) (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt).
Ihr Profil:
Fachliche Kompetenzen:
Zwingend vorausgesetzt werden Fach und Rechtskenntnisse der für die Laufbahn einschlägigen Vorschriften, insbesondere BGB, InsO, VwVfG, BBesG, BerlBesNG, BAT/BAT-O, BMT-G/BMT-G-O, TV-L, TVÜ-L, TV Ärzte, SGB, EStG, LHO. Sehr wichtig sind außerdem Kenntnisse in IPV.
Vorausgesetzt wird Berufserfahrung im Laufbahnzweig der Rechtspfleger/Rechtspflegerinnen. Sehr wichtig sind außerdem Erfahrungen in Festsetzungsangelegenheiten.
Leistungsverhalten und Sozialkompetenz:
Gesucht wird eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter, die/der es versteht, Prioritäten zu setzen. Unabdingbar ist dabei das Vorhandensein von Belastbarkeit, Stresstoleranz, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft sowie ein ausgeprägtes Auffassungs- und Beurteilungsvermögen.
Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, das bei der Präsidentin des Kammergerichts unter der u. a. Anschrift angefordert werden kann.