Nach der geltenden Satzung der Samtgemeinde Sittensen ist die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Sie erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von aktuell 300,00 € pro Monat.
Die Samtgemeinde Sittensen erkennt an, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und Ungleichheiten alle Geschlechter betreffen können. Laut § 8 (1) NKomVG können im Land Niedersachsen jedoch ausschließlich Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Schwiebert (Tel. 04282 9300 1612) zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 05.06.2026.
Samtgemeinde Sittensen, Personalamt, Am Markt 11, 27419 Sittensen,
Tel. 04282-93001612, E-Mail: [email protected]