Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für
Kultus, Bildung und Chancen vom 2. März 2026 (ABl. 3/26 S. 88 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Förderschulen mit der Fachrichtung Lernen sowie einer weiteren Fachrichtung
- Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter oder als Konrektorin oder Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben, Schulleiterin oder Schulleiter an einer Förderschule oder leitende Tätigkeit in der Bildungsverwaltung
- mindestens dreijährige Tätigkeit in einem regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum
Kompetenzen und Qualifikationen, die erwünscht sind:
- Erfahrung in der Steuerung von Schulentwicklung, nachgewiesen zum Beispiel durch Mitarbeit in der Schulprogrammentwicklung
- Aufbau eines Beschulungsangebotes an der Förderschule unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler
- Fähigkeit, Evaluations- und Feedbackprozesse zur Entwicklung der Schule und ihrer Qualitätssicherung zu nutzen
- Fundierte Kenntnis der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Schulrechts, insbesondere rechtliche Fragestellungen betreffend, die sich auf sonderpädagogische Förderung beziehen
- Kompetenz bezüglich organisatorischer Aufgaben, nachgewiesen durch entsprechende Tätigkeiten
- Erfahrung im Umgang mit dem Schulbudget, nachgewiesen durch entsprechende Tätigkeiten und Fortbildungen
- Diagnostische Kompetenz, nachgewiesen durch entsprechende Tätigkeiten und Fortbildungen
- Umfängliche Erfahrung im Bereich der gendersensiblen Personalführung und Personalverantwortung, nachgewiesen zum Beispiel durch entsprechende Fortbildungen und Tätigkeiten
- Mehrjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schulträgern oder in der Koordination eines regionalen Beratungs- und Förderzentrums
- Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit medizinischen und therapeutischen Einrichtungen
- Tätigkeiten in der Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
- Erfahrung in der Leitung bzw. Moderation von Großgruppenveranstaltungen und von Konferenzen der inklusiven Schulbündnisse
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
- Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
- Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Kultusministerium.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
- Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Kultusministeriums
- Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).
- Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail versandt.
- Die Postanschrift des Hessischen Kultusministeriums für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden