Die Kurt-Schumacher-Schule ist eine dreizügige Grundschule in der Gemeinde Nidderau im Main-Kinzig-Kreis. Die Schülerzahlen pendeln in den letzten Jahren zwischen 270 und 305 Schülerinnen und Schülern. Auf dem Schulgelände betreut die DiGuLa mehr als 195 Kinder nach Unterrichtsschluss im Rahmen des Ganztages Pakt für den Nachmittag. Nidderau ist eine noch wachsende Gemeinde mit stabilen Schülerzahlen.
Kurt-Schumacher-Schule
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber (w/m/d) ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Grundschulen
- mehrjährige Unterrichtserfahrung (mind. 3 Jahre) im Regelunterricht der Grundschule
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- erfolgreiche Tätigkeit in der Mitgestaltung und Entwicklung der Schule, wobei eigene Ideen und Erfahrungen sowie Ergebnisse der Unterrichts- und Bildungsforschung konstruktiv eingebracht werden.
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere in der Diagnose- und Förderkompetenz wie auch der Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah- und Regionalverkehrs in Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahrkarte mit der Bezeichnung Landesticket Hessen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei der Auswahl mit gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter Stellensuche erfolgen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber (w/m/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (w/m/d) eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner (w/m/d) zur Verfügung:
- Frau SAD’in Susanne Fries, Schulfachliche Aufsicht
- Frau Carmen Heim, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
- Herr Christian Krömer, Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise zu Ausschreibungen von Beförderungsstellen (Oberstudienrats- und Funktionsstellenbesetzungsverfahren) entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
Beförderungsstellen