Teilzeitbeschäftigung:
Die Stelle ist in Vollzeit oder Teilzeit (mindestens 80%) zu besetzen.
Ein Jobsharing ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Ein Hinweis für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und gleichen Fähigkeiten bevorzugt.