Einstellung zum
01.01.2027
Einsatzort
27711 Osterholz-Scharmbeck
Im Landkreis Osterholz ist zum 01.01.2027
ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk
Osterholz XII – Worpswede –
nach Aufhebung der Bestellung neu zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt für die Dauer von 7 Jahren. Die Altersgrenze wird bei Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Straßenliste des Kehrbezirks ist in der Anlage beigefügt. Die Anlagen entnehmen Sie bitte dem Beitrag auf unserer Homepage.
Bewerbende müssen über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbständige Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks verfügen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
1. Elektronische Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbenden enthält.
2. Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
3. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
4. Zeugnisse (mit Benotung) über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde, die Unterlagen und Bescheinigungen, die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegen sind.
5. Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere in Form von Bescheiden über eine Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) oder Vertreter (m/w/d) nach § 11b des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes - SchHwG, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen o.ä.. Aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeit (Beginn und ggf. Ende) hervorgehen. Berücksichtigt werden alle hauptberuflichen Tätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk in den letzten 15 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung (27.06.2011 – 26.06.2026).
6. Nachweise über berufsbezogene Zusatzqualifikationen, z.B. erfolgreich abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z.B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, technische Gebäudeausrüstung, erneuerbare Energien), Gebäude-Energieberaterin/-Energieberater des Handwerks (mit Noten), Betriebswirtin/Betriebswirt des Handwerks (mit Noten), weitere Meisterprüfungen mit Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk.
7. Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen mit mindestens 6 zusammenhängenden Unterrichtsstunden in den letzten 7 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung anhand geeigneter Dokumente (Teilnahmebescheinigungen o. ä.), die Angaben zur Zahl der Unterrichtsstunden, zur Lehrgangsdauer und zu den behandelten Themen beinhalten (27.06.2019 – 26.06.2026).
8. Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes –BZRG-.
9. Soweit vorhanden: Eine unterzeichnete Eigenerklärung über eine bestehende oder frühere Bestellung in einem Kehrbezirk, zu welcher zuständigen Aufsichtsbehörde der Bezirk gehört, ob die Bestellung in den letzten 7 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung dieses Bezirkes aufgehoben oder widerrufen wurde oder in dieser Zeit Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden (Anlage 1).
10. Eine unterzeichnete Einverständniserklärung, dass die jeweilige Personalakte bei der oder den zuständigen bisherigen Aufsichtsbehörden zur Einsichtnahme angefordert werden kann (Anlage 2)
11. Eine unterzeichnete Eigenerklärung, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung einer ggf. bestehenden Bestellung in einem anderen Kehrbezirk beantragt wird (Anlage 3).
12. Eine unterzeichnete Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Anlage 4).
Bewerbende, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Werden im Herkunftsstaat der Bewerbenden die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, so können die Bewerbenden auch eine Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt oder, wenn es im Herkunftsstaat der Bewerbenden eine Versicherung an Eides Statt nicht gibt, eine Bescheinigung über eine feierliche Erklärung vorlegen, die die Bewerbenden im Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einer Notarin oder einem Notar oder einer zur Entgegennahme der Erklärung befugten Berufsorganisation abgegeben hat und die durch diese Stelle bescheinigt wird.
13. Eine unterzeichnete Eigenerklärung über die gesundheitliche Eignung zur Wahrnehmung der Aufgaben als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d). (Anlage 5).
14. Bewerbende, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen mit der Bewerbung eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz –VwVfG-) (Anlage 6).
15. Eine unterzeichnete Eigenerklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen die Bewerbenden strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungs- oder Gewerbeuntersagungsverfahren bekannt ist (Anlage 7).
16. Eine unterzeichnete Eigenerklärung darüber, dass die Bewerbenden in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, d. h., dass insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen bestehen (Anlage 8).
17. Soweit vorhanden: nachgewiesene Führung eines durch ZDH-ZERT zertifizierten Betriebes mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder vergleichbarer Einzelzertifizierung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk (27.06.2023 – 26.06.2026).
18. Soweit vorhanden: nachgewiesene Hauptbeschäftigung in einem durch ZDH-ZERT zertifizierten Betrieb mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder vergleichbarer Einzelzertifizierung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk (27.06.2023 – 26.06.2026).
Die Unterlagen zu Ziffer 8 bis 16 dürfen zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
Gesucht werden engagierte, durchsetzungsfähige Personen mit abgeschlossener Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung unter
www.landkreis-osterholz.de/bewerbung
bis zum 27.07.2026. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die erforderlichen Unterlagen bei.
Ihre Fragen beantwortet gerne
Britta Lütjen
- Bauordnungsamt -
Tel.: 04791/930-3124
Fax: 04791/930-113124
[email protected]
http://www.landkreis-osterholz.de