- Tarifliche Vergütung nach TVöD VKA
- Betriebliche Altersvorsorge über die VBL
- pünktliche Gehaltszahlungen mit Jahressonderzahlung und leistungsorientierter Bezahlung
- 30 Tage Urlaub im Jahr (bei einer 5 Tage/Woche) sowie arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester
- Arbeitgeberzuschuss zu Jobticket und Sport-Abonnement
- Abwechslungsreiche und gesunde Verpflegung in unseren Mensen und Cafeterien
- Verantwortung für Wartung, Reparatur und Störungsbehebung der technischen Anlagen in Eigenimmobilien und Mietflächen (Schwerpunkt Wohnen und Gastronomie).
- Betreuung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär-, Stromversorgungs-, Sicherheits- und Förderanlagen sowie Gebäudeautomation.
- Durchführung aller Arbeiten im Bereich Heizung und Sanitär, insbesondere Reparaturen und Neuinstallationen von sanitären Einrichtungen und Systemen.
- Kontrolle und Behebung von Störungen an gebäudetechnischen Anlagen und Großküchengeräten, inklusive teilweiser Wartung.
- Sanitärarbeiten wie Beseitigung von Rohrverstopfungen sowie Montage und Demontage von Sanitärobjekten.
- Einweisung der Nutzer*innen in Bedienung und Funktion der technischen Geräte und Anlagen.
- Kontrolle und Überwachung der Leistungen beauftragter Firmen.
- Übernahme typischer Dienstleistungsaufgaben aus dem Aufgabengebiet Gebäudetechnik/Hausmeister.
- abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Kenntnisse in Elektrotechnik und Brandschutz sind wünschenswert
- Führerschein Klasse B/alt 3 erforderlich
- ein sicherer Umgang mit Microsoft Office
- Teamfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
- freundlicher, serviceorientierter Umgang mit den Studierenden
- Gute EDV-Kenntnisse
Das Studierendenwerk Wuppertal fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.