Im Land Hessen beraten und begleiten 15 Staatliche Schulämter die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörden sind sie dabei direkt an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden.
Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter leiten sich aus dem Hessischen Schulgesetz ab. Sie gliedern sich in die vier Bereiche Aufsicht, Service, Unterstützung und Interne Dienste.
Als untere Schulaufsichtsbehörden stellen die Staatlichen Schulämter pädagogisch und rechtlich angemessene Entscheidungen in Schul- und Schülerangelegenheiten sicher. Dabei stehen insbesondere die kontinuierliche Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit im Fokus.
Im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben arbeiten schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtinnen und -beamte, Schulpsychologinnen und -psychologen, Leiterinnen und Leiter des Bereichs pädagogische Unterstützung, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Assistenzkräfte zusammen, deren Fachkompetenzen eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung sicherstellen.
Beratung und Unterstützung der Schulen bei der selbstständigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung und der Erfüllung der Standards sowie der Umsetzung des Startchancen-Programms. Die Schulfachliche Aufsicht sichert die Durchlässigkeit der Bildungsgänge und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse durch Verfahren der Evaluation, koordiniert und unterstützt die schulübergreifende Zusammenarbeit und fördert zusammen mit dem Schulträger die Qualität des regionalen Bildungsangebots.
Allgemeine berufliche Qualifikationen
Lehramt: Lehramt an Grundschulen wird vorausgesetzt.
Schulische Praxis und sonstige einschlägige berufliche Vorerfahrungen:
Vorausgesetzt werden
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langjährige Unterrichtserfahrungen in allen Jahrgangsstufen einer Grundschule,
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einschlägige Erfahrungen im Bereich des großen Schulbudgets und in der Steuerung Selbstständiger Schulen,
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einschlägige Erfahrungen in der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung,
- einschlägige Erfahrungen in der Netzwerkkoordination für Startchancen-Schulen,
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mehrjährige Erfahrungen in dem Bereich inklusive Beschulung/inklusive Schulbündnisse,
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mehrjährige Erfahrungen aus der Umsetzung des Landesprogramms für "Ganztägig arbeitende Schulen", auch in der Koordination für verschiedene Schulen,
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einschlägige Erfahrungen aus einer mindestens sechsmonatigen Tätigkeit im aufsichtlichen Bereich eines Staatlichen Schulamtes,
- mehrjährige Erfahrungen in den Bereichen Personalplanung und Lehrerversorgung.
Leitungserfahrungen:
Vorausgesetzt werden
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langjährige Erfahrungen als Leiterin bzw. Leiter sowie als stellvertretende Leiterin bzw. stellvertretender Leiter einer Grundschule,
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langjährige Erfahrungen im Bereich der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen.
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen und ggf. erläutert werden:
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Pädagogische Kompetenz, d.h. umfangreiche Erfahrung im Bereich der Grundschule
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Rechtskompetenz, d.h. fundierte Kenntnisse in schulrechtlichen Angelegenheiten
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Neue Verwaltungssteuerung/Budgetierung, d.h. fundierte Kenntnisse in den Bereichen schulischer Budgetierung, z.B. Ganztagsschule, KSB
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Methodenkompetenz, insbesondere Methoden des Konflikt-, Schulorganisations- und Personalmanagements
- Kommunikationsfähigkeit: Besondere Bedeutung
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Kooperationsfähigkeit (Teamfähigkeit und Integrationsfähigkeit): Besondere Bedeutung
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Beratungskompetenz, insbesondere im Bereich Qualitätsentwicklung, Personalentwicklung und Ressourceneinsatz: Besondere Bedeutung
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Motivierungs- und Überzeugungsfähigkeit
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Konzeptionelles und perspektivisch orientiertes Denken/Kreativität/Innovationsfähigkeit
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Beurteilungs- und Kritikfähigkeit: Besondere Bedeutung
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Strategische Kompetenz/Durchsetzungsfähigkeit
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Wirtschaftliches Denken
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Planungs- und Handlungskompetenz/Organisationsfähigkeit
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Zuverlässigkeit
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Gender-Kompetenz
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Entscheidungsfähigkeit i.e.S.
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Konfliktfähigkeit: Besondere Bedeutung
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Initiative
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Verantwortungsbereitschaft
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Belastbarkeit
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Interkulturelle Kompetenz
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Rollenbewusstsein: Besondere Bedeutung
Es erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben, ein sicherer und familienfreundlicher Arbeitsplatz und flexible Arbeitszeiten. Sie treffen auf ein Team von Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichsten Fachrichtungen und können sich auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit zahlreichen Kontakten innerhalb und außerhalb des Schulamtes freuen. Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des "LandesTicket Hessen". Mit diesem haben Sie nicht nur innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie zum Beispiel Mainz freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis spätestens zum 21.09.2026 bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse und Handynummer).
Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich sein, richten Sie bitte Ihre Bewerbung an
Staatliches Schulamt
für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
z.Hd. Amtsleitung
Walter-Hallstein-Str. 3-7
65197 Wiesbaden
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetztes (HDSIG).
Bewerbungsfrist: 21.09.2026
Ansprechperson: Frau Claudia Wolff
Telefon: 0611 / 8803 420
E-Mail: [email protected]