Allgemein:
Mit der Arbeit in der hessischen Justiz gestaltest du die Zukunft: Deine eigene und die des Landes Hessen – sinnvoll, sicher und voller Perspektiven.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, die als Fachjuristen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ministerien tätig sind. Sie übernehmen wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.
Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bist du sachlich unabhängig. Das heißt, wie Richterinnen und Richter triffst du – ohne Anweisung von Vorgesetzten – deine Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz. Dabei löst du oft viele spannende Fälle.
Spezifisch:
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an einem Arbeitsgericht
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unterstützen rechtssuchende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber ihrem Arbeitgeber;
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entscheiden in gerichtlichen Mahnverfahren u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden;
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überprüfen die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Prozessparteien im Wege des Prozesskostenhilfeverfahrens;
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sind zuständig für die Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG & §§ 103 ff. ZPO sowie für die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren im Prozesskostenhilfeverfahren;
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sind überwiegend mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen des Zivilverfahrens betraut.
Im Bereich der Justizverwaltung sind den Beamtinnen und Beamten des Rechtspflegerdienstes als Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs Führungsaufgaben übertragen.
Wie läuft das Studium ab?
Du absolvierst als Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter ein 3-jähriges duales Studium (auch Vorbereitungsdienst genannt), welches theoretisches Wissen und praktische Anwendung optimal verbindet. Studienzeiten an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda wechseln sich mit Berufspraktika bei Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften ab.
Freue dich auf abwechslungsreiche und interessante Studienabschnitte:
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11,5 Monate Fachstudium I mit einem 1-wöchigen Einführungspraktikum bei dem Ausbildungsamtsgericht
- 4,5 Monate Berufspraktikum I
- 9,5 Monate Fachstudium II
- 7,5 Monate Berufspraktikum II
- 3 Monate Fachstudium III
Während der Fachstudien lernst und wohnst du in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda.
Das erwartet dich in Rotenburg:
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Kleine Studiengruppen mit bis zu 30 Studierenden
- Effektives und angenehmes Lernen durch die persönliche Unterstützung der Lehrkräfte des Fachbereichs Rechtspflege
- Möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und frisch zubereitete Mahlzeiten in der Mensa für ca. 100 € monatlich
- Kostenloses WLAN
- Cafeteria mit Sky-TV
- Hallenbad, Sporthalle und Sportplatz mit Lauftreff und vielen Sportkursen
- Fitness-Studio „SZ-Sports"
- großer Innenhof mit Public Viewing-Leinwand und Lounge Areas
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viele Campus-Events wie Konzerte, Kino u.v.m.
Hier geht's zum Studienzentrum Rotenburg .
In den Berufspraktika lernst du dann, wie du theoretisches Wissen in die Praxis umsetzt. Dabei wirst du von deiner Ausbildungsleitung als zentrale Ansprechperson betreut und durchläufst fast alle Abteilungen des Gerichts. Auch die Staatsanwaltschaft lernst du kennen. Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder unterstützen dich dabei persönlich.
Auch wenn dir im späteren Berufsleben als Rechtspflegerin oder als Rechtspfleger an einem Arbeitsgericht nicht alle Rechtsgebiete als Einsatzabteilung zur Verfügung stehen, absolvierst du als Anwärterin oder Anwärter der Arbeitsgerichtsbarkeit das gleiche duale Studium wie die Kolleginnen und Kollegen des Oberlandesgerichts. Du lernst somit während des Studiums alle Fachbereiche kennen, in denen eine Rechtspflegerin oder ein Rechtspfleger nach der Ausbildung eingesetzt werden kann.
In der Zeit nach dem schriftlichen Examen und vor dem mündlichen Examen wirst du an einem Arbeitsgericht eingesetzt werden und von den dortigen Rechtspflegerkolleginnen und Rechtspflegerkollegen in die Besonderheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit eingearbeitet.
Während der Ausbildung wirst Du möglichst heimatnah an ein Ausbildungsamtsgericht zugewiesen. Falls die Kapazitäten bei diesem Amtsgericht erschöpft sind, erfolgt die Zuweisung zu einem anderen Ausbildungsamtsgericht.
Nach der Ausbildung kannst du grundsätzlich bei jedem hessischen Arbeitsgericht eingesetzt werden. Aktuell besteht hoher Einstellungsbedarf im Rhein-Main-Gebiet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nach einer Wartezeit im Laufe des Berufslebens eine Versetzung an ein Arbeitsgericht in heimatnähe gänzlich ausgeschlossen ist. Einen Anspruch auf Verwendung an einem bestimmten Arbeitsgericht besteht nicht.