Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass zum Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst" in der jeweils geltenden Fassung.
Zusätzlich/ im Besonderen:
- Einsatz in der Grund- und Mittelstufe und/oder Berufsorientierungsstufe
- Eigenverantwortliche Übernahme von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben im Klassenteam oder sonstigen Aufgaben in einer Lerngruppe oder mit einzelnen Schülerinnen und Schülern.
- Planung, Durchführung und Nachbereitung von Teil /-Kleingruppenarbeit und Einzelfördermaßnahmen
- Körpernahe Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen
- Übernahme von Aufgaben im Bereich musische Erziehung
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher und/oder
- Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Kenntnisse in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen
- Kenntnisse im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit herausfordernden Verhaltensweisen und im autistischen Spektrum
- Offenheit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Innovationsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Kommunikations- Kritik- und Konfliktfähigkeit gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinde
- interkulturelle Kompetenz
- Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Diagnose und Förderkompetenz
- Medienkompetenz
- Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Hier können Sie sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket.
Wichtige Anmerkungen:
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.