Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tagespflegeperson (m/w/d) für unser Familienhaus Sterntaler in Teilzeitbeschäftigung mit 39% der tariflichen Arbeitszeit (entspricht 15 Wochenstunden) unbefristet sowie zusätzlichen 20% der tariflichen Arbeitszeit, zunächst befristet für die Dauer einer Krankheitsvertretung.
Das Kinderzimmer des Familienhauses bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedliche, flexible Betreuungsformen für Kinder von 3 Monaten bis 12 Jahren zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
- Angenehme Arbeitsatmosphäre
- Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
- Mitarbeit in der flexiblen, bedarfsorientierten Kinderbetreuung und Regelbetreuung im Kinderzimmer des Familienhauses Sterntaler
- Elternarbeit- und Beratung sowie enge Zusammenarbeit mit Eltern
- Planung und Durchführung der Ferienprogramme in Koordination/Zusammenarbeit mit der Leitung des Familienhauses
- Weiterentwicklung der Angebotsstruktur des Familienhauses
- eine abgeschlossene Ausbildung als Tagespflegeperson
- Erfahrung im Umgang mit fremden Kindern (im Alter von 0-12 Jahre)
- Teamfähigkeit
- Erfahrung in der Elternarbeit
- Bereitschaft zu Fortbildungen
- Freundliches kundenorientiertes Auftreten
- Hohe Flexibilität und starke Belastbarkeit
- Einsatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeitbeschäftigung mit 39% der tariflichen Arbeitszeit (entspricht 15 Wochenstunden) unbefristet sowie zusätzlichen 20% der tariflichen Arbeitszeit, zunächst befristet für die Dauer einer Krankheitsvertretung
- Für weitere Auskünfte: Ramona Kiefer, Leiterin Familienhaus, Telefon +49 6898/12-1613
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.