Im Kinder- und Jugendheim „Adolf Reichwein“ Schloss Pretzsch suchen wir zum 01. August 2026 mehrere
Mitarbeiter Fahrdienst/technischer Bereich (m/w/d)
(geringfügige Beschäftigung, unbefristet)
Als Teil der Salus Altmark Holding gGmbH unterstützt das Kinder- und Jugendheim „Adolf Reichwein“ Schloss Pretzsch Kinder und Jugendliche, die aufgrund von individuellen Problemlagen einer besonderen Hilfe bedürfen.
Die Einrichtung bietet auf dem weitläufigen Gelände – nur wenige Minuten von der Elbe entfernt – u.a. mehrere stationäre Gruppensettings von teilstationär bis zur Intensivpädagogik. Eine enge Kooperation besteht zur im Schloss befindlichen Schule mit dem Förderschwerpunkt emotional/sozial. Des Weiteren bietet das Kinder- und Jugendheim neben der heilpädagogischen Frühförderung noch weitere ambulante Hilfeangebote nach dem SGB VIII.
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Das macht uns aus
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ein gutes soziales Klima in einer modernen Einrichtung
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ein abwechslungsreicher Aufgabenbereich
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gesundheitsfördernde Maßnahmen, z.B. Gesundheitstage
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spezifische Mitarbeiterangebote und -rabatte (Corporate Benefits)
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Schlosscafé Eberhardine als Rückzugsort und Pausenmöglichkeit mit Getränken und Snacks
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Nutzungsmöglichkeit der Schwimmhalle
Entdecken Sie auch die Vorteile unseres Verbundes.
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Das erwartet dich
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Durchführung von Transportfahrten der Kinder, auch an Wochenenden und Feiertagen, z.B. Heimfahrten, Fahrten zu Arztbesuchen, Schulabholungen
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handwerkliche Tätigkeiten und kleinere Reparaturen, z.B. an Fahrrädern
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Unterstützung bei der Pflege des Geländes, z.B. Rasen mähen
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Unterstützung beim Winterdienst auf dem Gelände nach Bedarf
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Dann passen wir zusammen
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Besitz einer gültigen Führerscheinberechtigung
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einen strukturierten, leistungs- und ergebnisorientierten Arbeitsstil
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berufspraktische Erfahrungen, fachliche und soziale Kompetenz
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Engagement, Flexibilität, Einfühlungsvermögen und Eigeninitiative
Hinweise zu dieser Stellenbeschreibung und deiner Bewerbung
Wir möchten dich darauf hinweisen, dass in unseren Einrichtungen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist. Grundlage bildet das Masernschutzgesetz.
Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Telefon: +49 34926 563-18