Bitte beachten Sie, dass Ihr Profil bzw. die formalen Voraussetzungen zwingend erforderlich sind.
Für Beamtinnen/Beamte (m/w/d):
- Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahn-gruppe zwei (ehemals gehobener Dienst) des allgemeinen Verwaltungsdienstes
Für Tarifbeschäftigte (m/w/d):
- Geprüfter Verwaltungsfachwirt / Geprüfte Verwaltungsfachwirtin oder
- Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung / Recht in der öffentlichen Verwaltung oder
- Bachelor of Arts - Öffentliche Verwaltung / Öffentlichen Verwaltungswirtschaft oder
- bereits im Land Berlin tätige Standesbeamtinnen und Standesbeamte
Der erstmaligen Bestellung zur Standesbeamtin / zum Standesbeamten geht eine mindestens sechsmonatige praktische Ausbildung im Standesamt voraus. Die zu Bestellenden müssen über die zur selbstständigen Wahrnehmung des Amtes einer Standesbeamtin / eines Standesbeamten erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und diese in geeigneter Weise nachweisen.
Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind verpflichtet, regelmäßig an fachbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Kommen sie dieser Verpflichtung zwei Jahre lang nicht nach, soll ihre Bestellung widerrufen werden.
Verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen