Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Lenzkirch, ausgezeichnet als Heilklimatischer Kurort, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ca. 5.100 Einwohnern, ist in Folge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 5. Juli 2026 und eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 26. Juli 2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr daf ür bieten, dass sie jederzeit f ür die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintreten. Nicht wählbar sind die in §46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannte Personen.
Bewerbungen können frühstens am Tag nach der Verö ffentlichung dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger vom Freitag, 20.03.2026 und spätestens am Montag, 08.06.2026, 18:00 Uhr, schri ftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Lenzkirch, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizuf ügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
✗ Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichen Vordruck;
✗ Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichen Vordruck, dass kein Ausschluss der Wählbarkeit nach §46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
✗ 10 Unterstützungsunterschri ften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Lenzkirch, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch kostenfrei ausgegeben);
✗ Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkun ftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifels ällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkun ftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkun ftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl.
Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit einer ö ffentlichen Bewerbervorstellung werden den zugelassenen Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
Kontakt: Gemeinde Lenzkirch, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch , Tel. 0 7653 684-0, [email protected]