Der Stellenumfang beträgt: 1,0
Aufgaben:
-
Arbeit mit Schülerinnen und Schülern (z.B. Einzelfallhilfe, Projekte und Arbeit mit Schulklassen und Schülergruppen)
-
Beratung von Eltern und Lehrkräften Inner- und außerschulische Vernetzung (z.B. Kooperation mit Lehrkräften und außerschulischen Partnern, Kooperation mit Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen anderer Träger)
-
Mitarbeit bei schulischen Entwicklungsprozessen
Für die Stelle wird eine der folgenden Qualifikationen zwingend vorausgesetzt:
- Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtungen Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik und/oder Pädagogik
-
Fachhochschul- oder Universitäts- Diplom der Studienrichtungen Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik und/oder Pädagogik
-
Magisterabschluss der Studienrichtungen Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik und/oder Pädagogik
-
Abschluss als Erzieherin/Erzieher
-
Abschluss als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge
-
Vergleichbare Abschlüsse im Sinne der Anlage 1 des UBUS Erlasses
Die nachstehenden Anforderungen sind für die Stelle erwünscht:
-
Berufliche Erfahrung in sozialpädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in der Beratung von Eltern
-
Erfahrung im Umgang mit Schulabsentismus, Krisenintervention, Gewaltprävention und Konfliktbewältigung
- Erfahrung im Bereich der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal, des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst und dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an Grundschulen in Hessen vom 1. Februar 2018 in der jeweils gültigen Fassung.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Bei der elektronischen Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Herr Bonnard, (Schulleiter) [email protected]
- Frau Busmann i.V. (Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte) [email protected]
-
Herr Wörder (Gesamtschwerbehindertenvertreter der Lehrkräfte)
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise zum schulbezogenen Ausschreibungsverfahren entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
https://kultus.hessen.de//schuldienst/sozialpaedagogische-fachkraefte