Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Bezeichnung der Stelle: Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge (m/w/d)
Schule: Einhardschule Seligenstadt (6083)
Schulort: Seligenstadt
Schulform: Gymnasium
Schulträger: Kreis Offenbach
Stellenumfang: 0,5
Besetzung nach Auswahl
Besoldungsgruppe: Vergütung erfolgt entsprechend der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen im Rahmen des sog. Eingruppierungserlasses nach TV-H
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Hessischen Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm sowie den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Die sozialpädagogischen Fachkräfte erteilen nicht selbstständig Unterricht, sondern unterstützen entsprechend ihrer Profession die Lehrkräfte in der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit. Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte gehören insbesondere:
-
Beratung von Eltern/Sorgeberechtigten in Erziehungsfragen sowie Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
-
Beratung von Schülerinnen und Schülern
-
Unterstützung bei der Erstellung individueller Förderpläne
- Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schülerinnen und Schülern
-
Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
-
Unterrichtsbegleitende Unterstützung im Unterricht zur Reduzierung von Störungen, zur Verbesserung der Lernatmosphäre und des Klassenklimas
- Inner- und außerschulische Vernetzung
-
Kooperation mit Eltern
-
Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und -orten
-
Kooperation/Austausch mit weiteren Beschäftigten der Kinder- und Jugendsozialarbeit an der Schule
-
Mitarbeit in themenbezogenen Steuergruppen
- Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
-
Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen), Sprechstunden
-
Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
-
Eine abgeschlossene Fachhochschul-/ Hochschulausbildung der Sozialarbeit / Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung
-
Erfahrungen in der schulischen Kinder- und Jugendarbeit
-
Bereitschaft zur fachlichen Fort- und Weiterbildung
Darüber hinaus werden folgende Kompetenzen und Fähigkeiten als besonders relevant angesehen:
-
Kommunikationsfähigkeit, insbesondere sicherer Umgang mit Schülerinnen und Schülern
-
Erfahrungen mit Sozialtrainings, Klassenrat und ähnlichen Methoden
-
Beratungskompetenz
-
Organisations- und Planungsfähigkeit
-
Konflikt- und Kritikfähigkeit
-
Selbstständigkeit sowie Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit
-
Genderkompetenz
-
interkulturelle Kompetenz
-
Kooperationsfähigkeit
-
Teamfähigkeit
-
Rechtssicherheit
Bewerbungen sind vorzugsweise über das Onlinebewerbungsverfahren einzureichen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.