An der Betty Gleim Schule ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion einer/eines
Abteilungsleiterin/Abteilungsleiters -Berufsbildende Schulen- (w/m/d)
- Besoldungsgruppe A 15 Bremische Besoldungsordnung,
Beschäftigte werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt]
innerhalb der Schulleitung zu besetzen.
Berufsgruppe
Schulleitungsstellen
Eingruppierung
Besoldungsgruppe A 15 Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt
Besetzbar
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgabengebiet
Folgende Aufgaben werden hierbei insbesondere übernommen:
- Organisatorische und pädagogische Leitung sowie Umsetzung und Fortschreibung der Bildungspläne aller Bildungsgänge der Abteilung
- Weiterentwicklung der bestehenden Bildungsgänge der Abteilung sowie Entwicklung neuer Angebote
- Sicherstellung der Qualitätsentwicklung in der Abteilung einschließlich entsprechender Evaluationen und Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung der Schule
- Koordination der Jahresplanungen in der Abteilung
- Personaleinsatzplanung für die Abteilung
- Planung, Verwaltung und Kontrolle der Ressourcen der Abteilung
- Mitwirkung an den Aufgaben der Schulleitung
- Koordination der Prüfungen in der Abteilung sowie die systematische Auswertung der Prüfungsergebnisse
- Zusammenarbeit mit externen Partnern wie Kammern, Innungen, Verbänden oder Trägern
- Koordination der Erstellung von Lernfeldcurricula und Kompetenzbeschreibungen
- Koordination der unterschiedlichen Anspruchsgruppen in Lernclustern
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden. Die Bereitschaft zur ständigen aufgabenbezogenen Fortbildung wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Anforderungen:
Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern
- Schulentwicklung
- Personalführung und -entwicklung
- Organisation und Verwaltung
- Kooperation mit der Behörde sowie mit externen Partnern der Schule
Für eine erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen Schulleitungen spezifische Kompetenzen (Befähigungen und Dispositionen). Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem „Anforderungsprofil für Schulleitungen“, das unter https://www.lis.bremen.de/fortbildung/fuehrungskraefte/materialien-8489 abgerufen werden kann.
Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:
- Unterrichts- und Prüfungserfahrung in Bildungsgängen der Abteilung sowie Erfahrungen im Umgang mit den entsprechenden Ordnungsmitteln
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den für die Bildungsgänge der Abteilung zuständigen Stellen, insbesondere Kammern
- Erfahrungen im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung
- Erfahrungen im Projektmanagement
- Erfahrungen in der Unterrichtsentwicklung, der Umsetzung innovativer Unterrichtskonzepte sowie bei der Teamentwicklung
- Erfahrungen in konzeptioneller Schulentwicklungsarbeit
- Erfahrungen im Bereich der Personalführung und -entwicklung
- Erfahrungen bezüglich der Personaleinsatzplanung, Einteilung der Klassen sowie Stundenplanung
- Erfahrungen in der Implementierung und Weiterentwicklung von Lernfeldcurricula und Kompetenzbeschreibungen
- Erfahrungen mit der Koordination von Fachpraktischen Unterweisungen / Unterricht in Werkstätten aus den Bereichen Ernährung und Hauswirtschaft oder die Bereitschaft sich hier einzuarbeiten
- Erfahrungen in der Implementierung und Weiterentwicklung der Arbeit in Lernclustern unter Berücksichtung des Konzepts des selbstorganisierten Lernen
Für die ausgeschriebene Stelle sind in besonderem Maße gefragt:
- Kommunikative und soziale Kompetenzen
- Fähigkeiten und Erfahrungen, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
- Erfahrungen mit Schulentwicklungsvorhaben
- Organisationskompetenzen und schulorganisatorische Erfahrungen
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
- Kenntnisse in Fragen der Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
- Kenntnisse und Erfahrungen im Kontext inklusiver Schule
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Voraussetzungen
Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die
- die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder
- die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen mit dem Schwerpunkt für die Sekundarstufe II oder
- die Prüfung für ein vergleichbares Lehramt
abgelegt haben und über daran anschließende mehrjährige (min. drei Jahre) Unterrichtserfahrung im Bereich der an berufsbildenden Schulen verfügen.
Entsprechend der Dienstvereinbarung Ein-Fach-Lehrkräfte vom 09.06.2022, Punkt 4, können sich ebenfalls Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach Bremischen Recht für ein Fach bewerben. Es ist die anerkannte Lehrbefähigung sowie die geforderte Unterrichts- und Leitungserfahrung nachzuweisen.
Bewerbungsfrist
18.09.2026
Allgemeine Hinweise
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.
Rechtliche Informationen gemäß Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG):
Die Besetzung der Funktion erfolgt gemäß § 74 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (BremSchVwG) vom 28.06.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021. Gegebenenfalls ist die Besetzung der Stelle auch durch eine Umsetzung gemäß § 73 BremSchVwG möglich.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf und beruflicher Werdegang in tabellarischer Form
- Nachweise über das 1. und 2. Staatsexamen, der anerkannten Lehrbefähigung oder vergleichbarer Abschlüsse
- eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als 9 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbung)
- kurzer Tätigkeitsbericht, ggf. weitere Qualifikationsnachweise, insbesondere für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion unter Berücksichtigung der Anforderungen
- Überlegungen für die Wahrnehmung der mit der Stelle verbundenen Funktion
- Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die nicht im bremischen Schuldienst oder beim Landesinstitut für Schule beschäftigt sind, fügen ihren Bewerbungen bitte die Freigabeerklärung ihres abgebenden Dienstherrn bei.
Bewerbungshinweise
Die postalische Bewerbung bitte ausschließlich mit kopierten Dokumenten und ohne aufwändige Mappen oder Fotos einreichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag mit senden. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bei einem Versand per E-Mail bitte die Bewerbung einschließlich der Anlagen in einem PDF-Dokument zusammenfassen.
Die Vorlage einer dienstlichen Beurteilung oder ein qualifiziertes Zeugnis ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Der Beurteilungszeitraum sollte die letzten 3 Jahre umfassen.
Ansprechperson
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin/den zuständigen Referenten der Schulaufsicht, Katrin Volkenand, Tel. 0421-361 99169.
Haben Sie Interesse?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail - unter Angabe des Kennzeichens und des Organisationszeichens 22-14 – an
[email protected]
Der Senator für Kinder und Bildung
Organisationskennzeichen 22-14
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen