Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums / Fremdpraktikum im Rahmen des DHBW-Studiums / freiwilliges Langzeitpraktikum
Inhalte des Praktikums:
- Organisationsaufbau
- Anwendung von Gesetzen
- Gesprächstechniken im Umgang mit Klientinnen und Klienten
- Problemlagen und Lebenswelten der Klientinnen und Klienten
- Einsatz von Methoden und Konzepten
- Berufsrolle
- Wöchentliche Anleitungsgespräche mit dem/der Anleiter/in
- Grundlegend ist eine optimale Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis
Dauer des Praktikums:
- Dauer in der Regel 24 Wochen
- Einsatzmöglichkeiten im Amt für Jugend
Ausführliche Informationen zu den möglichen Ausbildungen findest Du auf unserer Karriereseite unter Ausbildung & Studium.
Unter Umständen ist gegebenenfalls auch ein kürzeres Praktikum möglich (Orientierungspraktikum, BORS, BOGY, etc.). Bitte melde dich dazu bei Silke Moroff.