1. Ausbildungsjahr: berufliche Grundbildung mit Schwerpunkt in der überbetrieblichen Ausbildung und der Berufsschule
2. Ausbildungsjahr, Fachstufe I: berufsbezogene Fachausbildung, wobei die Dauer der betrieblichen Ausbildung erweitert wird. Am Ende erfolgt eine Zwischenprüfung zur Kontrolle des Leistungsstandes. Eine Abschlussprüfung zum Tiefbau-Facharbeiter ist möglich.
3. Ausbildungsjahr, Fachstufe II. Spezialisierung im gewählten Ausbildungsberuf. Am Ende erfolgt die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) zum Straßenbau-Facharbeiter.