Es ist Aufgabe der Alltagsbegleiter, den Bewohnern der Pflegeheime , welche eine Einschränkung der Alltagskompetenz haben und denen zusätzliche Betreuung nach § 87 b SGB XI genehmigt wurde, biographisch begründete, tagesstrukturierende Angebote aus dem Bereichen Bewegung, Gedächtnistraining, Musik, jahreszeitliche Feste, usw. mit dem Ziel der Integration und Aufhebung der Isolation zu machen. Den Bewohnern soll ermöglicht werden, Ihre Kompetenz zu bewahren, sich als Teil einer Gemeinschaft zu fühlen und Lebensfreude zu empfinden.