Überwachen, Steuern und Regeln von Fertigungsanlagen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Instandhaltung der Betriebseinrichtungen, Überwachen der Beladung der Schiffe und der Transportfahrzeuge sowie die Erstellung der Lieferscheine per EDV, bei Bedarf Durchführen von Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung nach Normvorschriften, regelmäßiges Kontrollieren der Förder-, Wäge- und Mischeinrichtungen und Auswechseln von verschlissenen Anlagenteile, Inbetriebnehmen von Anlagen und Ausführen von Wartungsarbeiten.