Die Gesellschaft für Sozialarbeit Bielefeld e.V. (GfS) ist für Menschen in Bielefeld und dem regionalen Umland täglich mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Einsatz. Bei der Bewältigung ihres Alltags und in Krisensituationen werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene von uns begleitet. Hierbei können sie sich auf unsere vielfältigen Angebote sozialer Dienstleistungen der Eingliederungs-, Familien- und Jugendhilfe, der Assistenz, der Kinderbetreuung sowie weiterer Beratungs- und Betreuungsangebote verlassen. Die GfS ist unabhängig, überparteilich und konfessionslos.
Wir suchen einen
zum nächstmöglichen Termin in Teilzeit, im Rahmen von 20 Stunden pro Woche.
Ihre Aufgaben
- Erster Ansprechpartner in der technischen Objektbetreuung
- Zuständig für Wartungs- /Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Gebäude
- Einfache Handwerksarbeiten vor Ort in den Einrichtungen sowie in der Firmenzentrale
- Pflege der Außenanlagen
- Aufbau und Instandhaltung von Mobiliar
Unsere Anforderungen
- Eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation – idealerweise mit Berufserfahrung
- Allgemeines handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
- Offene, freundliche Umgangsformen
- Gute Kommunikationsfähigkeit sowie Ausdrucksweise
- Allgemeine Kenntnisse in der Computertechnik sowie gute Kenntnisse in MS Office-Programmen
- Teamfähigkeit
Wir bieten
- Mitarbeit in einem engagierten Team
- familienfreundliche Unternehmenskultur
- Jahressonderzahlung und sehr attraktive betriebliche Zusatzversorgung
- Einführungstag und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
- Mitarbeiterrabatte und Arbeitgeberzuschuss zum Job-Ticket
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Kaufmännische Leitung Herrn Jens Grabbe unter der
Telefonnummer 0521 52001-112 oder per Mail an [email protected] wenden.
Die Arbeitsplätze in der GfS sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, insbesondere der Anforderungen des Arbeitsplatzes, entsprochen werden kann. Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.