Das Klinikum Merzig gGmbH ist ein Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität des Saarlandes mit den Fachabteilungen Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, Innere Medizin, interdisziplinäre Intensivmedizin, Anästhesiologie, Palliativmedizin, Neurologie, Psychiatrie (Tagesklinik, Psychiatrische Institutsambulanz, Kinder- und Jugendpsychiatrie), Radiologie und Notfallmedizin. Es steht für moderne Gesundheitsversorgung, Menschlichkeit und ein starkes Miteinander.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Facharzt (m/w/d) mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin für unsere Palliativstation und den Palliativ-Konsiliardienst.
- Tarifvergütung nach TV-Ärzte/VKA
- Patientenversorgung im Rahmen einer palliativstationären eigenen Einheit mit 10 Betten, aktuell 2,5 ärztliche VK
- Patientenversorgung im Rahmen eines palliativmedizinischen Konsiliardienstes in allen Fachabteilungen des Hauses
- Hintergrunddienste mit Rufbereitschaft
- Gutes Netzwerk im Bereich Palliativ Care mit AHPZ und SAPV, sowie Hospizversorgern des Saarlandes mit aktiver Mitgestaltung
- Regelmäßige interne und externe Fortbildungen mit aktiver Mitgestaltung
- Regelmäßige Supervisionen
- Sehr engagiertes multiprofessionelles Team aus Pflege, Ärzten, Physiotherapeuten, Psychologen und Seelsorgern
- Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
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- Einen attraktiven Arbeitsplatz mit sehr guten Arbeitsbedingungen in angenehmer kollegialer Umgebung
- Abgeschlossene Ausbildung und Qualifizierung als Facharzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
- Verantwortungsgefühl und Empathie
- Teamgeist
- Selbständiges Arbeiten
- Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung
- Umfassende Einarbeitung
- Interesse an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen
- Einstieg zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Voll- oder Teilzeit, Stellenumfang zwischen 75% – 100%
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Bezahlung nach dem TV-Ärzte VKA
- Für weitere Auskünfte: Frau Nicole Müller, Telefon +49(0)6861/705-5439
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.