Für Beamt*innen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales, Laufbahnzweig Sozialdienst
Für Tarifbeschäftigte:
1. Bachelor oder Diplom in der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder
2.
- Erziehungswissenschaften B.A. oder M.A., vorzugsweise mit Schwerpunkt Sozialpädagogik oder
- Kindheitspädagogik B.A. oder
- Heilpädagogik B.A. oder
- Rehabilitationspädagogik B.A. oder
welche außerdem über eine Zusatzqualifikation (z. B. systemische Beratung und/ oder insoweit erfahrene Fachkraft) sowie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld in den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz/ Krisenintervention oder Beratung von Familien verfügen
Hinweis: bei fehlender staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge erfolgt bis zur Feststellung der tarifrechtlichen Gleichwertigkeit die Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe. oder
3. Es können sich auch Personen bewerben, die noch nicht über die staatliche Anerkennung verfügen, jedoch das Studium in einem Studiengang der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit in den nächsten sechs Monaten beenden werden. Hinweis: Es erfolgt eine Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe. oder
4. Es können sich auch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen bewerben, die sich im Berufspraktikum befinden, um die Staatliche Anerkennung zu erlangen.
Hinweis: Es erfolgt eine Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe